Neue Preise für das Mittagessen

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Aus dem Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) ergeben sich ab 01. Januar 2021 die Grundlagen für die Zuwendungen für den Betrieb der Kita.
Die jeweiligen örtlichen Regelungen sind über eine Finanzierungsvereinbarung mit der Standortgemeinde zu vereinbaren.
Einheitlich für alle Kita-Träger in der Stadt Husum wird diese Finanzierungsvereinbarung zurzeit gemeinsam erarbeitet.
Dabei wurde bereits festgelegt, dass auf der Einkommensseite je ausgegebenem Essen ein Betrag von mindestens 3,00 Euro anzurechnen ist. Die „Abrechnung“ erfolgt dann hierauf basierend „spitz“ mit der Stadt Husum.
Deshalb müssen wir den Preis für ein Mittagessen entsprechend anpassen.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind hierauf für Familien mit geringem Einkommen anrechenbar
Der Beitrag von 3,00 Euro bzw. 3,30 Euro im Hort pro Mahlzeit gilt dabei als angemessen.

 

Unser monatlicher Betrag für das Mittagessen ab Januar 2021 beträgt

  • für Vormittags- und Ganztagskinder 60,00 EUR
  • für die Hortkinder 66,00 EUR