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Elternbeiträge im Januar, Februar und März 2021

Elternbeiträge (Bild vergrößern)

Im März 2021 wird ein Viertel der Elternbeiträge für den Monat Februar abgerufen, weil das Land Schleswig-Holstein aufgrund der Corona bedingten Notbetreuung die Elternbeiträge für den Monat Januar und für die Zeit vom 01. bis zum 21. Februar zur Entlastung der Eltern übernommen hat.

 

Im Einzelnen:

Januar - es erfolgte ein Abruf der Elternbeiträge, da erst im Laufe des Monats Januar bekanntgegeben wurde, dass das Land diese übernehmen wird.

 

Im Februar hatten wir keine Elternbeiträge abgerufen.

Von den Eltern ist lediglich ein Viertel des Monatsbeitrages für die Zeit vom 22. bis zum 28. Februar (= eine Woche = ein Viertel des Monats) zu bezahlen.

 

März - da wir die Elternbeiträge für Januar bereits abgerufen hatten, haben wir diese mit der Märzzahlung verrechnet, so dass der Monat März damit von Ihnen bereits bezahlt ist.

 

Es erfolgt jetzt also lediglich der Abruf für eine Woche im Februar, also ein Viertel des regulären Monatsbeitrages.

 

Ab April erfolgt wieder der reguläre Abruf der Elternbeiträge am Anfang des Monats.

 

Haben Sie Fragen dazu, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

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